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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SAT-forge, Inhaber Herbert Zochert, Germanenstr. 25, D-53913 Swisttal, FON: 02255 310381, FAX: 02255 222654 (nachfolgend „SAT-forge“)

§ 1 Allgemeines

1. Alle Lieferungen und Leistungen der SAT-forge erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die SAT-forge nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die SAT-forge in Kenntnis entgegenstehende AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen und Abänderungen.

2. Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Abbildungen im Shopsystem sind als Symbolbilder zu verstehen und entsprechen nicht immer zu 100% der gelieferten Ware.

3. Wir bieten keine Produkte zum Kauf für Minderjährige an.

4. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er die bestellte Ware erwerben möchte.

5. In unserem Shopsystem werden die Bestelldaten bis zur Abwicklung der Bestellung gespeichert. Eine Kopie der konkreten Bestelldaten erhalten Sie mit der Bestelleingangsbestätigungs-E-Mail, die Sie abspeichern können. Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme Ihres Angebotes dar.

6. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die verbindliche Bestellung des Käufers durch Lieferung der Ware annehmen, oder indem wir dem Kunden die Annahme ausdrücklich in Textform durch eine gesonderte Transportinformation/Versandmitteilung per E-Mail bestätigen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preisangaben sind in Euro. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gesondert berechnet werden die Kosten für Transport und/oder Verpackung. Angegebene Versandkosten beziehen sich, soweit nichts Anderweitiges vermerkt ist, ausschließlich auf den Versand innerhalb Deutschlands. Die für den Versand in andere Länder entstehenden Versandkosten teilen wir auf Anfrage vor Bestellung gerne mit.

2. Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme oder gegen Vorkasse. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren.

3. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen und abgewickelt.

4. Bei Überweisungen und Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der SAT-forge gutgeschrieben worden ist. Die Annahme von Schecks und Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber.

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der SAT-forge unverschuldet die Lieferung und/oder Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören unter anderem Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., hat die SAT-forge selbst dann, wenn sie bei Lieferanten oder bei deren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die SAT-forge, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist nach diesem Abschnitt oder wird die SAT-forge von ihrer Verpflichtung aufgrund von Ereignissen dieses Abschnitts frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich SAT-forge aber nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses von der Nichtverfügbarkeit der Ware benachrichtigt hat. Hinsichtlich der nichtverfügbaren Ware bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden bei Rücktritt der SAT-forge unverzüglich an den Käufer zurückerstattet.

3. Bei nicht paketversandfähiger Ware (Großgeräte) erfolgt die Lieferung per Spedition bis zur Bordsteinkante.

§ 6 Versand und Gefahrenübergang

1. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Versandkosten errechnen sich je nach Anzahl, Größe und Gewicht der Pakete. Die Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe der jeweiligen Bestellung im Online-Shop deutlich angezeigt.

2. Ist der Käufer Verbraucher i.S. des § 13 BGB geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Sendung vom Transportunternehmen an den Käufer übergeben worden ist. Ist der Käufer Unternehmer gemäß § 14 BGB geht die Gefahr an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung, das Lager der SAT-forge verlassen hat. Offensichtliche Transportschäden sind stets unverzüglich dem Transporteur anzuzeigen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die SAT-forge behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

2. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen während der Dauer des Eigentumsvorbehalts sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den die SAT-forge ab. Die SAT-forge ermächtigt den Kunden widerruflich, abgetretene Forderungen für Rechnung der SAT-forge in eigenem Namen einzuziehen.

3. Die SAT-forge ist verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit diese die zu sichernden Forderungen um mindestens 20 % übersteigen.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und die SAT-forge über den Zugriff unverzüglich zu benachrichtigen.

5. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die SAT-forge liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies – sofern der Schaden ersichtlich ist - sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren. Für Kaufleute gilt darüber hinaus § 377 HGB.

§ 9 Gewährleistung

1. Die SAT-forge gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Produkte Freiheit von Sachmängel bei Gefahrenübergang in dem zum Lieferzeitpunkt entsprechendem Stand der Technik.

2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ab Lieferdatum in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs neuer Sachen zwei Jahre, in allen anderen Fällen ein Jahr. Bei Gebrauchtwaren beträgt die Gewährleistungsfrist generell ein Jahr. Während der vorgenannten Gewährleistungsfrist steht dem Kunden nach seiner Wahl der Anspruch auf Beseitigung von Sachmängeln im Sinne des § 434 BGB oder der Anspruch auf Neulieferung der gekauften Ware zu.

3. Wird der Mangel von der SAT-forge auch nach wiederholtem Versuch nicht behoben, kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Beim Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde die daraus gezogenen Nutzen im Wege des Wertersatzes zu leisten.

4. Eine Gewährleistung für normalen Verschleiß, für vom Kunden veränderte oder manipulierte oder selbst geöffnete Ware und für die durch übermäßige Beanspruchung begründete Abnutzung ist ausgeschlossen.

5. Durch den mangelbedingten Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

6. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, behalten wir uns die Berechnung einer Testpauschale vor.

7. Zusicherungen von Eigenschaften der Ware und/oder Leistung bedürfen der Textform.

§ 10 Haftung

1. Die Haftung der SAT-forge ist – gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen der folgenden Ziffern dieses Abschnitts vor. Soweit die Haftung der SAT-forge ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen, derer sich die SAT-forge bedient.

2. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen ist. Er gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

3. Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist ebenfalls die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens der SAT-forge oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen.

4. Sofern die SAT-forge fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den dabei typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

5. Die Haftung der SAT-forge für entgangenen Gewinn, ausgebliebener Einsparung, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen

§ 11 Datenspeicherung

Gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetztes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet und gespeichert werden.

§12 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der SAT-forge ist seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§13 Sonstiges

1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der SAT-forge und dem Käufer ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts maßgebend.

2. Bei Verträgen mit Kaufleuten i.S. des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Rheinbach ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

4. Die SAT-forge verpflichtet sich zur Rücknahme etwaiger Verpackung nach der Verpackungsordnung. Für Batterien und Sondermüll gilt das Nachfolgende.

Pflichtangaben und technische Informationen für Akkus oder Batterien:

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Als Verbraucher sind Sie verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Sie können Ihre Batterien und Akkus auch im Versand unentgeltlich zurückgeben. Falls Sie von der zuletzt genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, schicken Sie Ihre alten Batterien und Akkus bitte ausreichend frankiert an unsere Anschrift.

 

Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:

Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:

Die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen seit dem 13. August 2005 nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgesetz – ElektroG) in den Verkehr gebrachte, alte Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos zurücknehmen. Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in den Verkehr gebracht werden, sind seitens des jeweiligen Herstellers mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) zu kennzeichnen.

Als Händler sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über die Entsorgung solcher Geräte zu informieren: Altgeräte sind nicht als unsortierter Abfall zu beseitigen. Sie sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme unentgeltlich zu entsorgen oder unentgeltlich an den jeweiligen Hersteller zurück zu geben.

Sie erhalten bei uns nur Geräte zum Kauf angeboten, deren Hersteller nach dem ElektroG registriert sind und daher zur Rücknahme der gekauften Geräte verpflichtet sind.

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